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   BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53   

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https://dejure.org/1953,4693
BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53 (https://dejure.org/1953,4693)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1953 - 1 StR 65/53 (https://dejure.org/1953,4693)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1953 - 1 StR 65/53 (https://dejure.org/1953,4693)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 07.06.1929 - I 52/29

    1. Kann dadurch Betrug begangen werden, daß amtliche Lieferungen vergeben werden,

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Möglicherweise enthielt die Falschbuchung auch eine Betrugshandlung; dann diente diese aber nur der Erhaltung des Vorteils, den der Angeklagte durch die vorausgehenden Unterschlagungen schon erlangt hatte, und ist deshalb durch deren Bestrafung mit abgegolten (RGSt 63, 186, 193).

    Diese Untreuehandlungen sind deshalb durch die Bestrafung der früheren, zu deren Verschleierung sie dienen sollten, gesühnt (vgl. RGSt 63, 186, 193).

  • RG, 27.10.1930 - III 685/30

    Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Diese Begründung stützt sich ersichtlich auf die - auch vom Bundesgerichtshof übernommene - Rechtsprechung des Reichsgerichts, nach welcher ein Kassenbeamter sich Geld, das er in amtlicher Eigenschaft empfangen hat, auch dann zueignet, wenn er es zwar an die Kasse abführt, die Zahlung aber verheimlicht und mit dem Gelde - äusserlich erkennbar durch die Art der Buchung oder die Nichtbuchung des Einganges - einen Kassenfehlbetrag ersetzen will; denn dann behandelt er das in das Eigentum der öffentlichen Körperschaft übergegangene Geld als eigenes, entzieht es so dem Eigentümer und verleibt den wirtschaftlichen Wert des Geldes gerade dadurch seinem eigenen Vermögen ein, dass er es demselben Eigentümer sogleich wieder zuführt (RGSt 61, 228, 233, 234 aE; 62, 173; 64, 414; RG in DRiZ 1927, 320; LZ 1928, 910; JW 1932, 950; HRR 1935, 79; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Der zum Wesen einer fortgesetzten Straftat gehörige Gesamtvorsatz ist nur dann gegeben, wenn der Täter schon vor oder, wenigstens bei der ersten Teilhandlung einer von ihm geplanten Handlungsreihe sich deren sämtlichen Teile in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung vorstellt (siehe näher BGHSt 1, 313, 315).
  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Diese Begründung stützt sich ersichtlich auf die - auch vom Bundesgerichtshof übernommene - Rechtsprechung des Reichsgerichts, nach welcher ein Kassenbeamter sich Geld, das er in amtlicher Eigenschaft empfangen hat, auch dann zueignet, wenn er es zwar an die Kasse abführt, die Zahlung aber verheimlicht und mit dem Gelde - äusserlich erkennbar durch die Art der Buchung oder die Nichtbuchung des Einganges - einen Kassenfehlbetrag ersetzen will; denn dann behandelt er das in das Eigentum der öffentlichen Körperschaft übergegangene Geld als eigenes, entzieht es so dem Eigentümer und verleibt den wirtschaftlichen Wert des Geldes gerade dadurch seinem eigenen Vermögen ein, dass er es demselben Eigentümer sogleich wieder zuführt (RGSt 61, 228, 233, 234 aE; 62, 173; 64, 414; RG in DRiZ 1927, 320; LZ 1928, 910; JW 1932, 950; HRR 1935, 79; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 399/51
    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Dass der Angeklagte Beamter im Sinne des § 359 StGB war, hat das Landgericht zutreffend begründet (vgl. RG JW 1928, 1305; Urteil des Senats vom 23. Oktober 1951 1 StR 399/51).
  • RG, 26.05.1933 - I 1067/21

    Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Werden statt einer fortgesetzten Handlung einzelne selbständige Taten festgestellt, so sind, was das Verbot der Strafschärfung (§ 358 StPO) anlangt, die in RGSt 67, 236 ff aufgestellten Grundsätze zu beachten.
  • BGH, 10.08.1951 - 4 StR 81/50
    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Diese Begründung stützt sich ersichtlich auf die - auch vom Bundesgerichtshof übernommene - Rechtsprechung des Reichsgerichts, nach welcher ein Kassenbeamter sich Geld, das er in amtlicher Eigenschaft empfangen hat, auch dann zueignet, wenn er es zwar an die Kasse abführt, die Zahlung aber verheimlicht und mit dem Gelde - äusserlich erkennbar durch die Art der Buchung oder die Nichtbuchung des Einganges - einen Kassenfehlbetrag ersetzen will; denn dann behandelt er das in das Eigentum der öffentlichen Körperschaft übergegangene Geld als eigenes, entzieht es so dem Eigentümer und verleibt den wirtschaftlichen Wert des Geldes gerade dadurch seinem eigenen Vermögen ein, dass er es demselben Eigentümer sogleich wieder zuführt (RGSt 61, 228, 233, 234 aE; 62, 173; 64, 414; RG in DRiZ 1927, 320; LZ 1928, 910; JW 1932, 950; HRR 1935, 79; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • RG, 18.05.1928 - I 389/28

    Unterschlägt der mehrere Gläubiger vertretende Gerichtsvollzieher die für

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Diese Begründung stützt sich ersichtlich auf die - auch vom Bundesgerichtshof übernommene - Rechtsprechung des Reichsgerichts, nach welcher ein Kassenbeamter sich Geld, das er in amtlicher Eigenschaft empfangen hat, auch dann zueignet, wenn er es zwar an die Kasse abführt, die Zahlung aber verheimlicht und mit dem Gelde - äusserlich erkennbar durch die Art der Buchung oder die Nichtbuchung des Einganges - einen Kassenfehlbetrag ersetzen will; denn dann behandelt er das in das Eigentum der öffentlichen Körperschaft übergegangene Geld als eigenes, entzieht es so dem Eigentümer und verleibt den wirtschaftlichen Wert des Geldes gerade dadurch seinem eigenen Vermögen ein, dass er es demselben Eigentümer sogleich wieder zuführt (RGSt 61, 228, 233, 234 aE; 62, 173; 64, 414; RG in DRiZ 1927, 320; LZ 1928, 910; JW 1932, 950; HRR 1935, 79; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951).
  • RG, 29.04.1938 - 4 D 104/38

    1. Wann besteht zwischen der erschwerten Amtsunterschlagung von Postgeldern und

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Da er in allen Fällen zur Verdeckung der Unterschlagung die Geldeingänge pflichtwidrig nicht richtig oder überhaupt nicht im Kassenbuch und in den Kundenkonten verbuchte, in dem Falle k überdies zu demselben Zweck nachträglich einen gefälschten Einzahlungsbeleg als Buchungsunterlage zu den Akten brachte, somit vorlegte, sind auch die strafschärfenden Voraussetzungen des § 351 StGB erfüllt (vgl. RGSt 72, 193, 196; 74, 341; RG HRR 1936, 375).
  • RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34

    1. Darf neben Einzelstrafen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt

    Auszug aus BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
    Infolge der Aufhebung der Verurteilung wegen schwerer Amtsunterschlagung, Untreue und Urkundenfälschung kann jedoch auch die Gesamtstrafe und die neben dieser erkannte Ehrenstrafe (RGSt 68, 176) nicht bestehen bleiben; das Landgericht wird auch insoweit neu zu entscheiden haben.
  • RG, 28.10.1940 - 2 D 350/40

    1. Zum Begriffe des Verfälschens von Urkunden i. S. der § 348 Abs. 2, § 351 Abs.

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 381/59

    Rechtsmittel

    Daß die Fälschungshandlung der Unterschlagung nachfolgte und vom Angeklagten möglicherweise erst ins Auge gefaßt wurde, nachdem die Unterschlagungen bereits begangen waren, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH 1 StR 65/53 vom 29. Mai 1953).
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